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   BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 93.89   

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https://dejure.org/1989,12432
BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 93.89 (https://dejure.org/1989,12432)
BVerwG, Entscheidung vom 17.07.1989 - 8 B 93.89 (https://dejure.org/1989,12432)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juli 1989 - 8 B 93.89 (https://dejure.org/1989,12432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Faktische Ungleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern einerseits und von Beamten andererseits durch § 25 WobauG II (zweites Wohnungsbaugesetz)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85

    Abwasserabgabe - Gewässer-Vorbelastung - Vorabzug

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 93.89
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine Ungleichbehandlung im Abgabenrecht den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nur dann verletzt, wenn sie nicht auf sachgerechte Erwägungen zurückzuführen ist (vgl. u.a. BVerfG, Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121, 122/76 - BVerfGE 54, 11 und BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 24.85 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 1 S. 1 ).

    Namentlich können bereits Erwägungen der Praktikabilität regelmäßig einen vernünftigen Grund dafür abgeben, daß der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen eine ungleiche Inanspruchnahme der Abgabepflichtigen hinnehmen darf (vgl. Urteil vom 12. Februar 1988, a.a.O. S. 6 m.weit.Nachw.).

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 93.89
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine Ungleichbehandlung im Abgabenrecht den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nur dann verletzt, wenn sie nicht auf sachgerechte Erwägungen zurückzuführen ist (vgl. u.a. BVerfG, Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121, 122/76 - BVerfGE 54, 11 und BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 4 C 24.85 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 1 S. 1 ).
  • BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 113.67

    Maßgebliche Gesetzesfassung für die Einkommensgrenze bei der Bewilligung eines

    Auszug aus BVerwG, 17.07.1989 - 8 B 93.89
    Das ist aus den bereits von den Vorinstanzen dargelegten Gründen verfassungsrechtlich hinzunehmen (vgl. auch Urteil vom 14. November 1968 - BVerwG VIII C 113.67 - BVerwGE 31, 54 [BVerwG 14.11.1968 - VIII C 113/67]).
  • BVerwG, 13.04.1994 - 8 NB 4.93

    Soziale Staffelung von Kindertagesstättengebühren

    Namentlich können bereits Erwägungen der Praktikabilität regelmäßig einen vernünftigen Grund dafür abgeben, daß der Gesetz- oder Satzungsgeber bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen eine ungleiche Inanspruchnahme der Abgabepflichtigen hinnehmen darf (vgl. Urteil vom 12. Februar 1988, a.a.O., S. 6 mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 17. Juli 1989 - BVerwG 8 B 93.89 - n.v., zu § 3 Abs. 1 AFWoG in Verbindung mit § 25 II. WoBauG).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 261/17

    Gebühr; Kostenunterdeckung; Verwaltungskosten; Äquivalenzprinzip

    Erwägungen der Praktikabilität stellen regelmäßig einen vernünftigen Grund für eine ungleiche Inanspruchnahme des Abgabepflichtigen dar (BVerwG, Beschlüsse vom 17.07.1989 - 8 B 93.89 -, juris Rn. 2, und vom 13.04.1994 - 8 NB 4.93 -, juris Rn. 9; Senatsurteil vom 08.08.2018 - 10 KN 3/18 -, juris Rn. 79).
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